Um ein umfassendes Angebot, das
viele Patienten erreicht, anbieten zu können, arbeitet die Praxis
entsprechend der Vereinbarung gemäß § 85 Abs. 2 Satz 4 und § 43a
SGB V über besondere Maßnahmen zur Verbesserung der
sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen
(Sozialpsychiatrie-Vereinbarung) zwischen der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung und dem Spitzenverband der Gesetzlichen
Krankenkassen.
Das bedeutet, dass die gesamte
Diagnostik und Therapie in einem Team aus der Ärztin und
pädagogisch-therapeutischen Mitarbeitern/-innen erfolgt. Dadurch
kann die Symptomatik aus Sicht der verschiedenen Berufsgruppen
erfasst und ein breit gefächertes Behandlungsangebot für die Kinder
und Jugendlichen unter Berücksichtigung des familiären, schulischen
und sonstigen sozialen Umfeld ermöglicht werden.